Arbeitssicherheitsschuhe

Preuß

Arbeitssicherheitsschuhe und Einlagen:
Ein perfekt sitzender Schuh ist wichtig für Ihre Gesundheit: Vor allem bei einer Arbeit, die vorwiegend im Gehen oder Stehen ausgeführt wird, führen schlechtsitzende Arbeitsschuhe zu starken Schmerzen und dauerhaften gesundheitlichen Schäden. Individuell angepasste Sicherheitsschuhe und orthopädische Einlagen sind die Lösung für schmerzfreies und gesundes Arbeiten.
Arbeitssicherheitsschuhe sind von den Berufsgenossenschaften in der Industrie, im Bauwesen, im Garten- & Landschaftsbau, im Handwerk, bei der Polizei, der Feuerwehr, dem Technischen Hilfswerk, im Rettungsdienst und sogar in der Küche vorgeschriebene Schutzkleidung. Die Halbschuhe oder Stiefel sind im vorderen Teil mit einer Schutzkappe ausgestattet, die den Zehenbereich gegen Quetschungen durch darauf fallende schwere Gegenstände schützt. Es wird unterschieden zwischen Sicherheitsschuhen, Arbeitsschuhen und Schutzschuhen, bei denen die Kappe jeweils eine andere Schutzklasse erfüllen muss. In der Industrie beispielsweise sind Schuhe der Klassifizierungen S2 und S3 am häufigsten anzutreffen.

Laut gesetzlicher Unfallverhütungsvorschrift ist der Arbeitgeber für die Kostenübernahme von individuell angepassten Sicherheitsschuhen (persönliche Schutzausrüstung) verantwortlich, wenn diese nach eingehender Prüfung für den Arbeitsbereich notwendig sind. Benötigt ein Mitarbeiter allerdings individuelle Sicherheitsschuhe über den ergonomischen Standard hinaus, müssen für diesen orthopädische Einlagen oder Sicherheitsschuhe individuell hergestellt werden. Die Kosten hierfür kann der Arbeitgeber übernehmen – er muss es allerdings nicht. Ist dies der Fall, sind die Sozialversicherungsträger, die zuständige Berufsgenossenschaft oder die Deutsche Rentenversicherung mögliche Kostenträger. Ob diese die Kosten auch in Ihrem Fall übernehmen, wird vorher eingehend geprüft.
Zu beachten ist, dass die Kostenübernahme ausschließlich vor der Beschaffung des orthopädischen Fußschutzes erfolgen muss und nicht im Nachhinein beantragt werden kann!
Für die Ausstattung Ihrer Arbeitsschuhe mit orthopädischen Einlagen muss eine gültige Baumusterprüfung nach „DGUV 112-191“ (ehemals BGR 191) der Schuhe vorliegen. Damit wird verhindert, dass andere als die vom Schuhhersteller geprüften Einlagen in den Schuhen verwendet werden und festgelegte Eigenschaften wie Antistatik und Resthöhe der Zehenschutzkappen erhalten bleiben.

 

FAQ

Hier erhalten Sie Antworten

Während unserer Öffnungszeiten haben Sie von Montag bis Freitag die Möglichkeit, mit dem Rezept bei uns vorbeizukommen. Wir machen einen Fußabdruck und sprechen alles Wichtige im Anschluss daran ab. Das nimmt etwa 15min Ihrer Zeit in Anspruch.

Ist es das erste Mal, dass wir für Sie ein paar orthopädische Maßschuhe anfertigen dürfen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Ansonsten reichen Sie uns bitte vorerst lediglich das Rezept ein, damit wir alles Weitere im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse klären können. Danach melden wir uns bei Ihnen, um einen passenden Termin zum Maßnehmen zu finden.

Bitte bringen Sie das Rezept zusammen mit Ihren Schuhen (rechts und links) zu uns, an welche die Erhöhung gefertigt werden soll.

Ihre (Lieblings-) Schuhe sind kaputt? Bringen Sie sie zu uns, wir machen sie wieder schick!

Rufen Sie uns an und wir besprechen kurz am Telefon den weiteren Werdegang…

Leistungen

Warum Preuss

  • Kompetenzen, Knowhow und Erfahrung von mehr als 60 Jahren Orthopädie- & Schuhtechnik
  • überwältigende Anzahl zufriedener Kunden
  • wir nehmen uns die nötige Zeit für eine ausgiebige und persönliche Beratung
  • ihr Wohlergehen und ihre Gesundheit stehen im Vordergrund
  • traditionelles Handwerk kombiniert mit innovativer und moderner Technik
  • Qualität der gefertigten Produkte und angebotenen Artikel